Wir unterrichten Sie über den Umfang der Erstattungsleistungen der ULAK an die Ausbildungsbetriebe auf der Grundlage der seit 01. 04. 2010 geltenden tariflichen Ausbildungsvergütungen.
Zuletzt hatten wir Ihnen bereits 2009 auf unserer Homepage eine Übersicht über die Höhe der Erstattung der betrieblichen und der überbetrieblichen Ausbildungskosten durch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) zur Verfügung gestellt.
Der Gesamtumfang der Erstattungsleistungen der ULAK in einem dreijährigen Ausbildungsverhältnis ist aufgrund der Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütungen zum 01. 04. 2010 neu berechnet worden.
Insgesamt ergeben sich in einem dreijährigen Ausbildungsverhältnis für einen gewerblichen Lehrling in drei Ausbildungsjahren Erstattungsleistungen in Höhe von ca. 25.500,00 € (alte Bundesländer) bzw. in Höhe von ca. 22.500,00 € (neue Bundesländer).
Die Erstattung der Ausbildungsvergütungen für 17 Monate (gewerbliche Lehrlinge) entspricht ca. 39 % der in einem dreijährigen Ausbildungsverhältnis für 36 Monate zu zahlenden Ausbildungsvergütungen.
Die Erstattung der Ausbildungsvergütungen für 17 Monate zuzüglich der pauschalen Sozialaufwandserstattung (20 %) entspricht ca. 25 % der in der Hauptabteilung Wirtschaft des ZDB errechneten gesamten betrieblichen Ausbildungskosten einschließlich aller Lohnzusatzkosten sowie der Verwaltungs- und Betriebsgemeinkosten.
Die überbetrieblichen Ausbildungskosten (= Gebühren für die von der Ausbildungsstätte festgesetzten Nutzungsentgelte) für diejenigen Zeiten, in denen der Auszubildende in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte ausgebildet wird, werden in voller Höhe erstattet.
Die Einzelheiten der Neuberechnung der Erstattungsleistungen der ULAK können der als Anlage beigefügten Übersicht entnommen werden.
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Anlagen Erstattungsleistungen der ULAK an die Ausbildungsbetriebe: |
Erstattungsleistungen der ULAK Anlage
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